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1. Geltungsbereich, Deutsches Recht

 

1.1 Für unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht ausdrücklich von uns andere Bedingungen schriftlich genehmigt sind. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Käufers, die Ware vorbehaltlos liefern bzw. die Bestellung vorbehaltlos annehmen.

1.2 Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.

1.3 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurden. Sie gelten jeweils für den konkreten Einzelfall ohne Wirkung für die Zukunft. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, abweichende mündliche Individualvereinbarungen zu treffen.

1.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist bei Verträgen mit Auslandskunden ausgeschlossen.

 

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2. Angebot, Vertragsschluss, Verpflichtungen für fremde Produkte

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2.1 Unsere Angebote sind lediglich dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben wurden und ausdrücklich als "Angebot" bezeichnet sind und nicht Zusätze wie "freibleibend" oder "unverbindlich" enthalten.

2.2 Andere Willenserklärungen, die wir nicht als verbindliche Angebote kennzeichnen, stellen lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Bestellung) dar.

2.3 Gibt unser Vertragspartner ein Angebot (Bestellung) ab, so ist er hieran zwei Monate ab Eingang bei uns gebunden. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Annahme, so kann er das Angebot durch schriftliche Erklärung zurücknehmen, andernfalls bleibt es gültig.

2.4 Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Widerspricht der Käufer nicht unverzüglich, so wird der Inhalt dem Vertrage zugrunde gelegt. 2.5 Erklärungen, die eine Verpflichtung von uns für die ordnungsgemäße Funktion nicht von uns gelieferter Teile begründen, können nur wirksam von unseren Organen, Prokuristen und hierzu befugten Handlungsbevollmächtigten abgegeben werden.

 

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3. Preise

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3.1 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Preise verstehen sich ab Werk zzgl. Verpackung und der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Internationale Handelsklauseln wie z.B. EXW, FCA, DDP, CIF etc. unterliegen den Regelungen der Incoterms® 2010.

3.2 Wenn sich für Lieferungen mit einer vereinbarten Lieferfrist von mindestens vier Monaten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für unsere Lieferungen (infolge Erhöhung der Lohnkosten, der Materialpreise oder öffentlicher Abgaben) um mindestens 2 % erhöhen, sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen.

 

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4. Leistung, Unterlagen, Geheimhaltung

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4.1 Wir behalten uns das Recht zur Änderung von Konstruktion, Form und technischer Ausstattung vor - soweit hierdurch nicht die vertraglich vereinbarte Funktionstauglichkeit beeinträchtigt wird.

4.2 Soweit nicht durch Einzelvertrag schriftlich etwas anderes vereinbart ist, schulden wir einen Liefergegenstand, der den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Wir behalten uns insoweit vor, ohne Rücksprache mit unserem Vertragspartner, veränderten gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen durch Änderungen des Liefergegenstandes Rechnung zu tragen.

4.3 Bei der Erfüllung von Exportaufträgen übernehmen wir keine Gewähr für eine behördliche Abnahme des Liefergegenstandes im Ausland. Dies gilt insbesondere, sofern öffentlich-rechtliche Vorschriften nach Abschluss des Vertrages geändert werden.

4.4 Soweit Änderungen nach Vertragsschluss im Einzelfall vereinbart werden, erfolgen diese auf Kosten und Risiko des Vertragspartners.

4.5 Im Übrigen wird über die Kosten einer Änderung des Liefergegenstandes einvernehmlich durch schriftliche Vereinbarung entschieden.

4.6 Unser Vertragspartner ist verpflichtet, den Vertragsinhalt und alle damit zusammenhängenden Einzelheiten vertraulich zu behandeln.

4.7 An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Mustern, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

4.8 Unser Vertragspartner ist verpflichtet, unsere Unterlagen ausschließlich zur Durchführung des Vertrages zu verwenden. Er hat die Unterlagen nach unseren Weisungen zu behandeln. Nach Abwicklung des Vertrages sind die Unterlagen an uns unaufgefordert zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.

 

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5. Lieferung

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5.1 Verbindliche Vereinbarungen von Lieferfristen oder -terminen bedürfen der Schriftform. Die Lieferzeit beginnt - vorbehaltlich der Regelung 5.2 - erst mit Zugang der Auftragsbestätigung bei unserem Vertragspartner zu laufen.

5.2 Die Einhaltung von vereinbarten Fristen und Terminen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer beizubringender Unterlagen und der erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie die rechtzeitige Erteilung aller erforderlichen Auskünfte und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerungen zu vertreten haben.

5.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen bei uns oder unseren Lieferanten aufgrund von höherer Gewalt oder durch uns unverschuldeten Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen sowie sonstige Betriebsstörungen etc.), hemmen den Lauf der Lieferfrist.

5.4 Alle Lieferzusagen, insbesondere Zeitangaben, stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

5.5 Wir behalten uns Teillieferungen und Teilleistungen vor, soweit uns diese aus versandtechnischen Gründen erforderlich erscheinen.

5.6 Der Käufer ist für den Fall, dass sich die Lieferung verspätet, berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen, wenn eine vom Käufer gesetzte angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung fruchtlos abgelaufen ist. 5.7 Der Käufer ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt oder weiterhin auf der Leistung besteht. 5.8 Ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens und auf Schadenersatz statt der Leistung ist außer in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

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6. Gefahrtragung, Abnahme

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6.1 Ort der Leistungshandlung ist unsere Produktionsstätte bzw. unser Versandlager.

6.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat.

6.3 Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach unserer Meldung über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Käufer darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.

6.4 Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung unserer Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Käufer über.

 

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7. Informationen und Unterlagen

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7.1 Der Vertragspartner hat uns unaufgefordert und unverzüglich sämtliche Informationen mitzuteilen und Unterlagen auszuhändigen, die für die Durchführung des Vertrags erforderlich oder von wesentlicher Bedeutung sind.

7.2 Erlangt der Vertragspartner solche Informationen oder Unterlagen, die von uns mitgeteilten Informationen oder Unterlagen abweichen, hat der Vertragspartner den ihm benannten Ansprechpartner schriftlich und unverzüglich auf die Abweichungen hinzuweisen. Bei Verstößen gegen die Hinweispflicht sind die Abweichungen für uns nicht verbindlich.

7.3 Weisen die für unsere Tätigkeit erforderlichen Informationen oder Unterlagen Fehler auf oder entsprechen sie nicht der vertraglich vereinbarten Form, sind wir berechtigt, die Kosten, die durch die Richtigstellung notwendig werden, nach den hierfür üblichen Stundensätzen gesondert zu berechnen.

 

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8. Eigentumsvorbehalt

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8.1 Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen (einschließlich Nebenforderungen und Schadensersatzansprüchen, auch aus der Einlösung von Schecks und Wechseln) unser Eigentum.

8.2 Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung und wird der Käufer Eigentümer, so übereignet der Käufer hiermit im vorhin ein einen den Wert unseres Liefergegenstandes entsprechenden Miteigentumsanteil an der durch Verbindung entstandenen Sache schon jetzt an uns. Wir nehmen das Angebot zur Übereignung hiermit an. Die Übergabe wird ersetzt durch unentgeltliche Verwahrung.

8.3 Übertragungen unseres Eigentums oder Miteigentums bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Soweit der Käufer das Eigentum auf Dritte überträgt, tritt er hiermit die daraus entstehenden Ansprüche im Voraus erfüllungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist im Falle der Genehmigung des Weiterverkaufs widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt.

8.4 Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf unser Eigentum unverzüglich anzuzeigen sowie von sich aus geeignete rechtliche Schritte dagegen zu unternehmen.

8.5 Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers, des Antrags auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, einer Übertragung des Anwartschaftsrechts auf Dritte oder des Übergangs des Geschäftsbetriebes des Käufers auf Dritte sind wir, auch ohne vom Vertrag zurückzutreten, berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen und zu diesem Zweck die Geschäftsräume des Käufers zu betreten. In einer Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, einer Zurücknahme sowie einer Pfändung des Liefergegenstandes durch uns, liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären den Rücktritt ausdrücklich schriftlich. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir zu deren freihändiger Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Käufers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

8.6 Soweit der Wert der uns aus dem Eigentumsvorbehalt zustehenden Sicherheiten den Wert unserer Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, werden wir die Sicherheiten auf Verlangen - nach unserer Wahl - in entsprechender Höhe freigeben.

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9. Zahlungsbedingungen

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9.1 Zahlungsort ist Stuttgart. Unser Vertragspartner verzichtet auf die Aufrechnung mit anderen als anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Er verzichtet darüber hinaus auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, soweit sich dieses nicht auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche bezieht.

9.2 Rechnungen für Warenlieferung sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang ohne jeden Abzug zahlbar. Sofern die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Lieferung, bezahlt wird, gerät der Käufer in Zahlungsverzug und wir können Verzugszinsen sowie einen etwaigen weiteren Verzugsschaden geltend machen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

9.3 Wir können, soweit bei unserem Vertragspartner Vermögensverschlechterung eintritt, insbesondere Forderungen nicht fristgerecht beglichen werden oder Pfändungen vorgenommen werden, Forderungen sofort fällig stellen.

 

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10. Mängelhaftung

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10.1 Unser Vertragspartner hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel und vereinbarte Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er uns unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Lieferung, versteckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

10.2 Der Käufer hat uns Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Ware und ihre Verpackung zur Inspektion durch uns zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.

10.3 Wir haften nicht aufgrund öffentlicher Äußerungen in unserer Werbung oder der Werbung eines sonstigen Herstellers der gelieferten Waren oder dessen Gehilfen, wenn der Käufer nicht nachweisen kann, dass die Werbeaussagen seine Kaufentscheidung beeinflusst haben oder wir die Äußerung nicht kannten und nicht kennen mussten oder die Aussage im Zeitpunkt der Kaufentscheidung bereits berichtigt war.

10.4 Verlangt der Käufer wegen eines Mangels Nacherfüllung, so können wir wählen, ob wir den Mangel selbst beseitigen oder mangelfreie Ware als Ersatz liefern. Zu ersetzende Ware ist uns zu übereignen und an uns - Zug um Zug gegen Nachlieferung - zurückzugeben. Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder verweigert wird oder aus sonstigen von uns zu vertretenden Gründen innerhalb einer vom Käufer bestimmten angemessenen Frist nicht erfolgt oder fehlschlägt, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

10.5 Von den durch die Nachbesserung oder Nachlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Etwaige beim Käufer entstehende Kosten trägt dieser selbst. Notwendige Montage- und Reisekosten, die im Zusammenhang mit unberechtigten Mängelrügen aufgewendet werden, hat der Käufer zu bezahlen.

10.6 Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht der bestimmungsgemäßen oder vertraglichen Verwendung.

10.7 Wir haften nicht für Schäden der Ware, die durch Verschleiß im Rahmen des ordentlichen Betriebsablaufs, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung, übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäße Änderung oder unsachgemäße Nachbesserung durch den Käufer oder Dritte entstehen, sofern diese nicht auf ein Verschulden durch uns zurückzuführen sind.

10.8 Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadenersatz statt der Leistung und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens - einschließlich Begleit- oder Folgeschadens, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn a) wir einen Rechts- oder Sachmangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für deren Abwesenheit oder die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, b) der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns oder diese Personen beruht oder c) eine schuldhafte Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einem Körper- oder Gesundheitsschaden geführt hat. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

10.9 Die Bestimmungen gemäß 10.8 gelten entsprechend für direkte Ansprüche des Käufers gegen unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

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11. Verjährung

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11.1 Alle Ansprüche unseres Vertragspartners - aus welchen Rechtsgründen auch immer - verjähren nach 12 Monaten.

11.2 Für Schadenersatzansprüche nach 10.8 lit. a) bis c) gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

 

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12. Annahmeverzug

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12.1 Im Falle des Annahmeverzugs hat unser Vertragspartner Schadenersatz in Höhe von 10 % p.a. des noch offenen Auftragswerts für den Zeitraum, in dem er sich in Verzug befindet, zu leisten. Als noch offener Auftragswert gilt die Differenz zwischen dem Gesamtvertragsvolumen und den bereits hierauf geleisteten Zahlungen. Dem Vertragspartner steht der Nachweis offen, dass ein geringerer Schaden angefallen ist. Dieser Anspruch besteht unabhängig und neben einem möglicherweise bestehenden Anspruch aus Zahlungsverzug.

12.2 Darüber hinaus sowie für den Fall, dass die Ware bereits voll bezahlt ist, steht uns die Möglichkeit offen, einen höheren Schadenersatzanspruch (z.B. Auslagerungskosten) geltend zu machen, sofern dieser im Einzelfall nachgewiesen wird.

 

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13. Weiterveräußerung der Ware

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Unsere Vertragspartner werden im Falle des Weiterverkaufs des Vertragsgegenstands die Geltung von Ziff. 10 (Mängelhaftung) dieser Geschäftsbedingungen gegenüber uns zum Bestandteil von Verträgen mit Dritten machen. Widrigenfalls sind wir von Schadenersatzansprüchen Dritter, insbesondere aus Produzentenhaftung im Innenverhältnis zu unserem Vertragspartner freigestellt.

 

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14. Schlussbestimmungen

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14.1 Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Hamburg, sofern der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

14.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

 

Stand: 6.Februar 2025

 

D2nox GmbH&Co KG

D2cats GmbH&Co KG

Neuer Wall 50

D-20354 Hamburg

 

Zum Download verfügbar bei www.d2solution.de.

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